Allgemeines - Ihr Notariat im Kanton Zürich ist auch Grundbuch- und Konkursamt und Ihr Spezialist für Fragen des Grundeigentums, Ehe- und Erbrechts, in Konkursen und in weiteren Bereichen.
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Allgemeines

Im Kanton Zürich sind die Notariate staatlich (Amtsnotariat). Dieses ist dadurch gekennzeichnet, dass die Notare und ihre Mitarbeiter durch den Staat angestellt und entlöhnt werden.

Den zürcherischen Notariaten obliegen, gestützt auf das Notariatsgesetz, auch die Aufgaben des Grundbuch- und Konkursamtes. Sie erheben für ihre Amtshandlungen Gebühren (siehe Notariats-Gebührenverordnung), welche in die Staatskasse fallen.

Weitere Ausführungen siehe unter:

 
© 2010 Notariatsinspektorat des Kantons Zürich (Rechtliche Hinweise) Realized by Mirabit GmbH Stand: 08.05.2005, 22:30 Uhr Top