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Im Kanton Zürich sind die Notariate staatlich (Amtsnotariat).
Dieses ist dadurch gekennzeichnet, dass die Notare und ihre Mitarbeiter
durch den Staat angestellt und entlöhnt werden.
Den zürcherischen Notariaten obliegen, gestützt
auf das Notariatsgesetz, auch die Aufgaben des Grundbuch- und Konkursamtes.
Sie erheben für ihre Amtshandlungen
Gebühren (siehe Notariats-Gebührenverordnung), welche
in die Staatskasse fallen.
Weitere Ausführungen siehe unter:
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